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BaySpo - Bayreuther Zentrum für Sportwissenschaft

Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder - Dr. Sascha Hoffmann

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Regelungen zur Anwesenheitspflicht in den Sportartenseminaren

11.11.2021

Liebe Studierende,

aufgrund der massiven Erkältungswelle, die derzeit unter uns umtriebig ist sowie im Zusammenhang mit den steigenden Corona-Fallzahlen werden wir eine Anpassung der Anwesenheitspflicht vornehmen bzw. diese in diesem Semester großzügiger abhalten. Ich verweise in dem Zusammenhang nochmals auf die

"Verbindlichen Regeln für den Aufenthalt auf dem Campus und in den Außenstellen": https://www.uni-bayreuth.de/de/universitaet/presse/corona/arbeitsschutz/regeln-praesenzbetrieb/index.html

Demnach kommen Sie nicht auf den Campus oder an die externen Unterrichtsorte, wenn Sie selbst Symptome zeigen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, wie etwa Atemwegssymptome (z.B. Atembeschwerden, Kurzatmigkeit, Husten), unspezifische Allgemeinsymptome (z.B. Fieber, Kopf-, Glieder-, Halsschmerzen, Durchfall) Geruchs- oder Geschmacksstörungen, es sei denn, Sie können auf Verlangen einen negativen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Ein sogenannter Antikörpertest ist nicht ausreichend."

Demnach sollen Sie wenn möglich und bei entsprechenden Symptomen dem Unterricht fernbleiben. Wir werden die An- und Abwesenheiten vermerken und es gilt, dass Sie mindestens 50 % der Unterrichtstermine aktiv anwesend sein müssen. So haben alle etwas mehr Spielraum.

Dies ist ausschließlich eine Ausnahmeregelungen aufgrund der aktuellen Situation und zum Gesundheitsschutz aller. Ich darf an der Stelle jedoch auf die Wichtigkeit und Bedeutung der aktiven Teilnahme am Unterricht hinweisen, gerade im Hinblick auf das gemeinschaftliche Erfahren und Erlernen in Bewegungssituationen sowie auf die bevorstehenden Prüfungen am Semesterende.

Bitte handeln Sie nach gesundem Menschenverstand.

Seit Dienstag, 09.11.2021 gilt übrigens

+++ Rückkehr zur FFP-2-Maskenpflicht +++
Ab sofort besteht überall dort, wo die Maskenpflicht gilt, die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske (Umsetzung am Campus und in den Außenstellen der Universität Bayreuth ab Dienstag, 9.11.2021). D.h. medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) sind nicht mehr zulässig.+++

Die Maskenpflicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen gilt bis zum Betreten der Sporthalle bzw. je nach Vorgabe des externen Unterrichtsortes, d.h. insbesondere auch noch in der Umkleide und dem Turnschuhgang.

Ich bitte um Beachtung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!

gez. Dr. Sascha Hoffmann

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