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BaySpo - Bayreuther Zentrum für Sportwissenschaft

Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder - Dr. Sascha Hoffmann

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Regelungen für den Präsenzlehrbetrieb in den Sportarten und Bewegungsfeldern ab Montag, 29.11.2021

29.11.2021

Liebe Studierende,

nachfolgend für Sie die neuen Regelungen zum Präsenzlehrbetrieb im Bereich der Sportarten und Bewegungsfelder, welche ab Montag, 29.11.2021, umgesetzt werden, zu Ihrer Information und mit der Bitte um Beachtung:

  • Alle fachdidaktischen Präsenzlehrveranstaltungen (Sportartenseminare) finden ab Montag, 29.11.2021, wie bisher, wieder vor Ort statt,
  • 2G (geimpft oder genesen) für Studierende im Unterricht,
  • FFP2-Maskenpflicht bis zur Sportstätte (d.h. auch in der Umkleide und auf den Verkehrswegen), keine grundsätzliche Maskenpflicht sowie Abstandsregelung während der Sportausübung, Einsatz von OP- oder FFP2-Maske bedarfsorientiert und den jeweiligen Fachinhalten angemessen, für Studierende und aktiv unterrichtende Lehrkräfte zu jederzeit auf freiwilliger Basis bzw. je nachdem wer sich auch wie sicher fühlt,
  • 3Gplus (geimpft, genesen, PCR-getestet) für Studierende in Prüfungen.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 5 Abs. 1 der 15. BayIfSMV sowie ein entsprechendes Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Herr Bernd Sibler, MdL, aus dem ich auszugsweise berichte.

Für diejenigen Studierenden, die ab sofort vom Präsenzlehrbetrieb ausgeschlossen sind, werden wir die Anordnungen von Herrn Minister Sibler dahingehend umsetzen und wo möglich und sinnvoll sowie mit einem realisierbaren und den Hochschulen zumutbaren Aufwand eine digitale Studierbarkeit bzw. die (gegebenenfalls asynchrone) digitale Verfügbarkeit von Lehrveranstaltungsinhalten oder (annährend) vergleichbaren prüfungsvorbereitenden Inhalten ermöglichen. Für unsere sportpraktische Lehre ist dies, wie Sie wissen, bedingt umsetzbar und daher werden wir eigens erstellte neue Lehrformate nicht umsetzen können.

Die unterrichtenden Lehrkräfte werden Sie über die fachbezogene Umsetzung entsprechend separat über die üblichen Kommunikationswege informieren.

Regelungen bei regionalen Hotspot-Lockdown:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 den Wert von 1.000, finden Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen nicht statt. Praktische Ausbildungsabschnitte sowie Veranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern (unsere Sportartenseminare), sind abweichend davon auch während eines solchen regionalen Hotspot-Lockdowns (unter den geltenden 2G-Regelungen) zulässig, wenn sichergestellt ist, dass zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Prüfungen sind von der 2G-Regelung und auch vom Präsenzveranstaltungsverbot bei regionalem Hotspot-Lockdown ausgenommen. Für Prüfungen gilt allgemein die
3G-Plus-Regel.

Abschließend möchte ich Ihnen vorab für die Umsetzung und Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen danken.

Auf bald im Unterricht!

gez. Dr. Sascha Hoffmann

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